AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung von Räumlichkeiten

  1. Die Aufsicht übernimmt alle Regelungen dieses Vertrages im Auftrag des Nutzers. Alle Ansprüche gegenüber des Jugendhauses werden nur gegenüber dem Nutzer geregelt. Der Nutzer kann Ansprüche des Jugendhauses nicht an die Aufsicht weiterleiten, er ist alleiniger Vertragspartner des Jugendhauses.
  2. Das Jugendhaus bzw. die zu nutzenden Räume wurden in einem ordnungsgemäßen Zustand dem Nutzer übergeben. Es wurden bei der Übergabe keine Mängel festgestellt. Dennoch festgestellte Mängel werden in der unten aufgeführten Checkliste festgehalten. Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr.
  3. Das Jugendhaus haftet nicht für Schäden, die während der Nutzungsdauer den Nutzern und Dritten entstehen. Der Nutzer stellt das Jugendhaus von jeglichen Haftungsansprüchen, die in Zusammenhang mit der Nutzung geltend gemacht werden, frei. Die Stadt Weilheim empfiehlt dem Nutzer den Abschluss einer Miethaftpflichtversicherung.
  4. Zu der Veranstaltung haben maximal 55 Gäste Zutritt (mit Billard, Kicker, Sofa, Tischen). Ohne Billard, Kicker, Sofas haben maximal 85 Gäste Zutritt. Aus diesem Grund ist eine Gäste-/Teilnehmerliste verpflichtend und muss auf Verlangen vorgezeigt werden können.
  5. Die Aufsicht ist verantwortlich, dass bestehende Gesetze eingehalten werden. Insbesondere muss auf die Einhaltung des Jungendschutzgesetzes und der Hausordnung geachtet werden.
    - Es dürfen keine alkoholischen Getränke von Personen unter 16 Jahren erworben und konsumiert werden. Für Spirituosen jeglicher Art besteht ein absolutes Ausgabe- und Verzehrverbot.
    - Im gesamten Jugendhaus und auf dem Gelände herrscht Rauchverbot. Raucher sind darauf hinzuweisen, die Aschenbecher in den Eingangsbereichen zum Gelände zu benutzen.
    Die Aufsicht darf vor und während der Nutzung keine alkoholischen Getränke zu sich nehmen!
    Alkoholfreie Getränke und Bier dürfen ausschließlich vom Jugendhaus zu den entsprechenden Preisen (siehe letzte Seite) erworben werden. Die Abrechnung erfolgt bei Rückgabe der Kaution.
  6. Es ist darauf zu achten, dass die Nachbarschaft nicht gestört wird. Nach 22 Uhr ist die Musik auf Zimmerlautstärke zu reduzieren, sowie Fenster und Türen geschlossen zu halten. Die Musiklautstärke ist so zu regeln, dass 95dB nicht überschritten werden. Der Nutzer ist dafür verantwortlich, dass durch die Besucher auf dem Außengelände nach 22 Uhr keine Störung der Nachbarschaft geschieht.
  7. Der Nutzer unterliegt während der gesamten Nutzung der Verkehrssicherungspflicht.
  8. Für den Zeitraum der Nutzung wird eine Unkostenpauschale im Rahmen der Gebührenverordnung, abhängig vom Alter erhoben. Weiter wird eine Kaution von 100€ erhoben. Beide Beträge sind bei der Schlüsselübergabe in bar fällig. Die Kaution wird bei evtl. Schäden und Reinigungskosten einbehalten. Zudem kann sie bei Nichteinhaltung eines oder mehrerer Vertragsinhalte ganz oder teilweise einbehalten werden.
  9. Für Schäden jeglicher Art während der Nutzungsdauer wird der Nutzer in voller Höhe strafbar gemacht. Der Nutzer hat unverzüglich das Jugendhaus über Schäden, auch festgestellte, die nicht während der Nutzung aufgetreten sind, zu informieren.
  10. Das Ende der Veranstaltung wird auf spätestens 01:30 Uhr festgelegt. Das Jugendhaus ist spätestens um 02:00 Uhr zu schließen und zu verlassen.
  11. Der Nutzer und die Aufsicht ist verpflichtet, die bestehende Hausordnung einzuhalten und übt während der Veranstaltung das Hausrecht aus. Dies beinhaltet die Möglichkeit bei Verstößen gegen die Hausordnung Hausverbote auszusprechen.
  12. Alle genutzten Räume, inklusive der Toiletten, müssen so verlassen werden, wie sie vorgefunden wurden. Dabei genügt in der Regel eine besenreine Reinigung. Bei stärkerer Verschmutzung (z.B. Regen, Schneematsch, verschüttete Getränke o.ä.) muss feucht gewischt werden. Abfall wie Scherben, Zigarettenkippen, und sonstiger Müll im Jugendhaus und den Außenanlagen muss beseitigt werden.
  13. Nicht gestattet sind Veranstaltungen, die einem kommerziellen oder politischen Zweck dienen oder finanzielle Vorteile für den Nutzer, für andere Personen oder Gruppen (Vereine, Verbände) erbringen. D.h. es dürfen z.B. keine Eintrittsgelder erhoben oder sonstige Gewinne erwirtschaftet werden.
  14. Das beauftragte Personal der Stadt (alle hauptamtlichen Mitarbeiter des Jugendhauses und die Stadtjugendpflegerin Frau Karin Hinzpeter-Gläser) ist berechtigt Stichprobenkontrollen durchzuführen. Bei Verstößen gegen vertraglich vereinbarte Nutzungsbedingungen, die Hausordnung oder gesetzliche Bestimmungen, kann die Veranstaltung jederzeit durch das beauftragte Personal der Stadt beendet werden. Durch den Ausfall (z.B. „höhere Gewalt“) bzw. eine vorzeitige Beendigung der Veranstaltung können keine Ersatzansprüche durch den Nutzer an die Stadt geltend gemacht werden.

 

Öffnungszeiten

Montag: geschlossen (Aushänge beachten!)
Dienstag: 14:00 Uhr – 20:00 Uhr
Mittwoch: 14:00 Uhr – 20:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 Uhr – 20:00 Uhr
Freitag: 14:00 Uhr – 20:00 Uhr
Samstag: 14:00 Uhr – 20:00 Uhr
Sonntag: geschlossen (Aushänge beachten!)

Programm

Dienstag bis Samstag
14:00 bis 20:00 Uhr
Offener Betrieb

Montag und Sonntag
geschlossen