Hausordnung
Wenn Menschen zusammenkommen, bedarf es bestimmter Regeln des Umgangs miteinander. So will diese Hausordnung allen Besucher*Innen des Come In einige Regeln an die Hand geben, um ein möglichst angenehmes Zusammensein zu gewährleisten, bei dem sich alle wohlfühlen.
- Das Jugendhaus ist eine Einrichtung für alle Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Alter zwischen 12 und 21 Jahren, unabhängig von Herkunft, Sprache, Religion, politischer Ausrichtung, Sexualität, u.a.
- Der offene Betrieb des Jugendhauses ist nur am Samstag für Jugendliche zwischen 12 und 27 Jahren geöffnet, an allen anderen Tagen für Jugendliche zwischen 12 und 21 Jahren.
- Zum Jugendhaus gehören sowohl die Räume des Hauses, als auch das durch die Mauer eingegrenzte Freigelände. Diese sind von Besucher*Innen pfleglich zu behandeln und sauber zu halten.
- Alle Besucher*Innen sind dafür verantwortlich, dass es im und um das Jugendhaus sauber ist. Wer nicht weiß, was Sauberkeit ist, hat die Möglichkeit dies zu lernen und das Jugendhaus bzw. das Gelände zu säubern.
- Die Ausstattung des Jugendhauses ist pfleglich zu behandeln. Schäden sind umgehend den Mitarbeitern*Innen zu melden.
- Im Jugendhaus besteht kein Kaufzwang, Fremdgetränke und –Speisen dürfen NICHT im Haus verzehrt werden.
- Das Jugendhaus ist ein gewaltfreier Raum. Dazu zählen: Keine körperliche Gewalt (z.B. Schlagen), keine verbale Gewalt (z.B. Beleidigungen, rassistische, menschenverachtende oder sexistische Äußerungen).
- Rauchen ist nur vor den Eingängen des Jugendhauses gestattet.
- Alkoholische Getränke (Bier) können ab 18:00 Uhr und im Rahmen des Jugendschutzgesetzes erworben werden: Kein Alkohol für unter 16 Jährige und offensichtlich alkoholisierte Personen.
- Alkoholisierte Personen bzw. Personen, die Drogen konsumiert haben, müssen das Jugendzentrum verlassen, sind diese Personen unter 16/18 Jahre, behalten wir uns vor, Familie oder Polizei zu informieren.
- Konsum und Vertrieb illegaler Drogen, sowie Diebstahl und Glücksspiel sind auch im Jugendhaus verboten. Verstöße werden vom pädagogischen Team zur Anzeige gebracht.
- Das Hausrecht haben alle Mitarbeiter* Innen des Jugendhauses. Ihrer Weisung ist Folge zu leisten.
- Wer gegen die Vereinbarungen wissentlich verstößt, bekommt Gelegenheit, über die Regeln im gemeinsamen Zusammenleben nachzudenken und kann das Jugendhaus frühestens am nächsten offenen Tag wieder besuchen. Längere Hausverbote liegen in der Verantwortung der Mitarbeiter*Innen.
- Es wird darum gebeten, aus Rücksicht auf Nachbarn und Anwohner, Lärm im Außenbereich insbesondere nach 22:00 Uhr zu vermeiden.
- Alle Besucher*Innen erkennen die Hausordnung mit Betreten des Jugendhauses Come In an.