Hygienekonzept Corona
Umgang mit Besucher:innen in der Corona-Krise
- Besucher*innen müssen bei Betreten über die Maßnahmen informiert werden, die aktuell im Jugendhaus Come In zum Infektionsschutz vor dem Corona Virus gelten.
- 3 G-Regelung gültig für minderjährige (bis einschließlich 17 Jahren) SchülerInnen, die regelmäßig getestet werden.
- 2 G-Regelung (geimpft, genesen) gültig für BesucherInnen ab 18 Jahren
Maßnahmen zum Infektionsschutz vor dem Corona Virus
- Einlass nur nach vorheriger persönlicher Information
- Kein Händeschütteln zur Begrüßung/Verabschiedung
- Hände waschen/desinfizieren
- Mund-Nasen-Bedeckung, FFP2-Masken für Besucher*innen (Tragepflicht und Hinweis auf richtige Verwendung, ggf. werden Maske ausgeben) FFP2 Masken sollten prinzipiell überall getragen werden. Ausnahmen gelten am Platz( Sofa, Sitzmöglichkeiten) sowie beim Trinken und Essen.
- Info, dass vor Eintritt ins Haus eine Abfrage nach respiratorischen Symptomen bzw. nach Kontakt zu Erkrankten erfolgt / Abfrage respiratorische Symptome/Kontakt zu Erkrankten: Fieber, Husten, Atembeschwerden, Geschmacks- und Geruchsstörungen, Kontakt zu Erkrankten
- Abstand einhalten (1,5 Meter)
- Besucher:in auf Waschgelegenheit zur Handhygiene aufmerksam machen
- Ggf. die Besucher:innen bitten, die geliehene Mund-Nasen-Maske am Ausgang in einem entsprechenden Behälter zu entsorgen
- Reinigung der Arbeitsmittel/Geschirr/Besteck direkt nach Gebrauch
- Essen und Trinken darf ab sofort wieder angeboten werden.
- Auf dem Außengelände gilt keine Maskenpflicht
- Die Besucheranzahl ist ab sofort nicht mehr begrenzt